MK Energieberatung

BEG-Einzelmaßnahmen · BAFA & KfW

Geförderte Einzelmaßnahmen – gezielt sanieren statt alles auf einmal

Sie wollen nicht das ganze Haus auf einmal sanieren? Mit den BEG-Einzelmaßnahmen fördert der Staat genau die Schritte, die Sie jetzt umsetzen wollen – Dämmung, Fenster, Heizungstausch oder Lüftung. Wir planen die richtige Maßnahme, sichern die maximale Förderung und begleiten die Umsetzung in Ostfildern, Esslingen und Stuttgart.

20 %
BAFA-Förderung mit iSFP
70 %
KfW-Förderung Heizungstausch
BEG
Bundesförderung effiziente Gebäude
BEG-EM förderfähig
Einzelmaßnahmen energetische Sanierung – Dämmung und Fensteraustausch in Ostfildern
Schritt für SchrittSanieren in eigenem Tempo
Was sind Einzelmaßnahmen?

Eine Maßnahme nach der anderen – jede einzeln gefördert

Bei den BEG-Einzelmaßnahmen müssen Sie nicht das ganze Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringen, um Förderung zu bekommen. Jede einzelne energetische Verbesserung wird vom Staat bezuschusst – aber je nach Maßnahme über zwei unterschiedliche Wege: Die BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung u.a.) mit 15 % ohne iSFP bzw. 20 % mit iSFP. Die KfW fördert den Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Hybrid) mit bis zu 70 %. Wir zeigen Ihnen, welche Förderung wo greift.

BAFA-Förderung

6 BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle & Anlagentechnik

Ohne iSFP: 15 % Zuschuss, max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit  ·  Mit iSFP: 20 % Zuschuss, max. 60.000 € pro WE

01 · Gebäudehülle

Wärmedämmung

Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke und oberster Geschossdecke. Wir berechnen die richtige Dämmstärke und Materialwahl für Ihr Gebäude – nach U-Wert-Anforderung der BEG.

Fassadendämmung Dachdämmung Kellerdecke
02 · Fenster & Türen

Fenster & Außentüren

Austausch alter Fenster gegen moderne 3-fach-Verglasung sowie energetisch hochwertige Haustüren. Wesentlicher Hebel für Wärmeschutz und sommerlichen Komfort.

3-fach-Verglasung Haustüren Sonnenschutz
03 · Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz

Außenliegende Verschattung, Rollläden und Sonnenschutzverglasung verhindern das Aufheizen im Sommer – gesteigerter Komfort und geringere Kühlbedarf, BAFA-förderfähig als Einzelmaßnahme.

Außenverschattung Rollläden Sonnenschutzglas
04 · Lüftung

Lüftungsanlagen

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung – sichert gute Luftqualität, vermeidet Schimmel und spart bis zu 90 % der Lüftungswärmeverluste.

Wärmerückgewinnung Zentral & dezentral Schimmelschutz
05 · Anlagentechnik

Anlagentechnik

Förderung weiterer technischer Komponenten: Pufferspeicher, Smart-Home-Regelung, Mess- und Steuerungstechnik. Auch einzeln BEG-förderfähig.

Pufferspeicher Regelung Smart Home
06 · Optimierung

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Heizkurvenoptimierung und Austausch von Pumpen bei bestehenden Heizungen, die noch nicht ausgetauscht werden – schnell und mit attraktiver Förderquote.

Hydr. Abgleich Heizkurven Hocheffizienzpumpen
Wärmepumpe Außeneinheit – Heizungstausch mit BEG-Förderung in Esslingen und Stuttgart
Top-Maßnahme Wärmepumpentausch mit höchster Förderung
KfW-Förderung · Programm 458
Heizungstausch im Fokus

Vom Heizöl zur Wärmepumpe – bis zu 70 % KfW-Förderung

Der Heizungstausch läuft nicht über die BAFA, sondern über die KfW (Programm 458). Der Austausch der Heizung ist die wirkungsvollste Einzelmaßnahme – sowohl energetisch als auch finanziell. Mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus sind beim Wechsel auf eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizungssysteme Förderquoten von bis zu 70 % möglich. Wir planen die passende Anlage, sichern die Förderung und begleiten den Einbau.

Bis zu 70 % BEG-Förderung

Mit der richtigen Kombination aus Grundförderung und Bonus-Programmen sind hohe Zuschüsse realistisch erreichbar.

Passende Heizung für Ihr Gebäude

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für richtige Auslegung – wir vergleichen Wärmepumpe, Pellet und Hybridsysteme.

Erfüllt GEG- und EWärmeG-Anforderungen

Ihr neuer Wärmeerzeuger erfüllt die 65 %-Regel des GEG und das EWärmeG Baden-Württemberg – alles in einem Aufwasch.

Heizungstausch planen
Förderhöhen im Überblick

BAFA oder KfW – welche Förderung greift wo

Die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung wird von zwei Behörden ausgezahlt. Wir zeigen Ihnen klar getrennt, was Sie erwarten dürfen – und prüfen für Ihr Vorhaben, welche Boni konkret in Frage kommen.

BAFA

Gebäudehülle & Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung, Sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik)

15
%

Grundförderung

Basiszuschuss BAFA – max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit.

20
%

Mit iSFP

Mit gültigem Sanierungsfahrplan: 20 % statt 15 % – und Verdopplung des Volumens auf max. 60.000 € pro WE.

KfW

Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solar, Hybridheizung – KfW 458)

30
%

Grundförderung

Basiszuschuss der KfW für den Austausch fossiler Heizungen.

+5
%

Effizienzbonus R290

Für Wärmepumpen mit klimaneutralem Kältemittel R290 (Propan).

+20
%

Geschwindigkeitsbonus

Beim Austausch alter fossiler Heizungen vor gesetzlicher Frist.

+30
%

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 €.

👉 Beim Heizungstausch sind über die KfW bis zu 70 % Förderung möglich (Deckelung bei 30.000 € Förderfähigkeit pro WE). Bei BAFA-Maßnahmen an Gebäudehülle & Anlagentechnik 20 % mit iSFP auf bis zu 60.000 €. Welche Boni für Ihr Vorhaben konkret in Frage kommen, hängt von Maßnahme, Einkommen und Gebäudestatus ab. Wir prüfen das gerne für Sie.

So begleiten wir Ihre Maßnahme

In 4 Schritten zur geförderten Einzelmaßnahme

Damit Förderung, Technik und Bauausführung sauber zusammenpassen – wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum Verwendungsnachweis.

01

Beratung

Wir prüfen Ihre Maßnahme, klären technische Anforderungen und Förderoptionen.

02

Planung

Detailliertes Konzept mit Wirtschaftlichkeit und passenden Förderbausteinen.

03

Förderantrag

Antragstellung bei BAFA bzw. KfW – wir kümmern uns um alle Unterlagen.

04

Umsetzung

Baubegleitung, Qualitätssicherung und Verwendungsnachweis für die Auszahlung.

Häufige Fragen

Antworten zu Einzelmaßnahmen

Was Sie zu geförderten Einzelmaßnahmen, Reihenfolge und BEG-Anforderungen wissen sollten – verständlich beantwortet.

Eigene Frage stellen
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend für Wirtschaftlichkeit und Förderung. Faustregel: Zuerst die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster – über BAFA gefördert), erst danach die Heizung (Heizungstausch – über KfW). So wird die Heizung kleiner dimensioniert und arbeitet effizienter. Welche Maßnahme bei Ihnen Priorität hat, ergibt sich am besten aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – der erhöht die BAFA-Förderung von 15 % auf 20 % und verdoppelt das Fördervolumen von 30.000 € auf 60.000 € pro WE.
Ja, das ist sogar oft wirtschaftlich am sinnvollsten. Sie können mehrere Maßnahmen zeitlich gebündelt oder gestaffelt umsetzen – jede Maßnahme wird separat gefördert. Wichtig ist nur, dass jeder Förderantrag vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt wird und alle Mindestanforderungen erfüllt sind. Wir koordinieren das für Sie.
Der Heizungstausch (z.B. auf eine Wärmepumpe) wird nicht über die BAFA, sondern über die KfW gefördert (Programm 458). Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzu kommen je nach Voraussetzungen der Klimageschwindigkeitsbonus (bis +20 %), der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit klimaneutralem Kältemittel R290 / Propan (+5 %) und der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 € (+30 %). Wichtig: Bei der KfW-Heizungsförderung gibt es keinen iSFP-Bonus – dieser gilt ausschließlich für BAFA-Einzelmaßnahmen. In Summe sind bis zu 70 % Förderung möglich – maximal bezogen auf einen festen Förder-Höchstbetrag pro Wohneinheit. Wir rechnen Ihnen das konkret für Ihr Vorhaben durch.
Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung, Fenster) ist die fachliche Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Beim Heizungstausch hingegen ist sie aktuell nicht verpflichtend – aber wir empfehlen sie trotzdem, weil sie die fachgerechte Ausführung sichert und auch hier teilweise gefördert wird. Mehr Details auf unserer Energieberatungs-Seite.
Ja, der iSFP-Bonus wird nur gewährt, wenn ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, in dem die Maßnahme empfohlen wurde. Der iSFP muss vor Antragstellung erstellt werden. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für BAFA-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle & Anlagentechnik) – dort steigt die Förderquote von 15 % auf 20 % und das förderfähige Volumen verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Bei der KfW-Heizungsförderung gibt es keinen iSFP-Bonus: Heizungstausch ist eine komplett eigene Förderlandschaft mit bis zu 70 % Förderung. Da der iSFP selbst BAFA-gefördert ist und die Beratung den Bonus bei Einzelmaßnahmen schnell refinanziert, lohnt sich der Schritt fast immer.
Ja, wir beraten und begleiten BEG-Einzelmaßnahmen in Ostfildern, Esslingen, Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und im gesamten Großraum. Vor-Ort-Termine für Beratung, Planung und Baubegleitung sind in der Region problemlos möglich.

Welche Maßnahme passt zu Ihrem Haus?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Einzelmaßnahme bei Ihnen jetzt wirtschaftlich am sinnvollsten ist und welche Förderhöhe drin ist.